2.817
Bearbeitungen
K (Vorlagen für Navigation und §-Link eingefügt, Überschrift korrigiert) |
(Kategorie Link zur alten Fassung) |
||
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DISPLAYTITLE:Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung}}<noinclude> | |||
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen=== | ===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===</noinclude> | ||
====§ 4b | ====§ 4b<font style="padding-right:10px;"> </font>Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen==== | ||
(1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen | (1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
(6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden. | (6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden. | ||
{{bdsg_nav|2}} | <noinclude>{{bdsg_nav|2}} | ||
[[Kategorie:BDSG a.F.|§ 04]]</noinclude> | |||
{{BfDI-Content}} |