3a BDSG a.F. Kommentar Beispiele

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§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit


Beispiele für Maßnahmen zur Datenvermeidung und zur Datensparsamkeit

  • Einsatz von Verfahren und Diensten zur Anonymisierung- oder Pseudonymisierung
    • in einzelnen Phasen oder
    • für einzelne Formen der Datenverarbeitung
  • Verzicht auf die Erfassung bestimmter Arten von Daten, z.B. sensitive personenbezogene Daten
  • Gestaltung von Fragebögen oder Erhebungsformularen (Masken)
  • Strukturierung nach Zielgruppen, Fragen ausdrücklich nur für einschlägige Fälle, Detaillierung gemäß konkretem Informationsbedarf, Größenklassen, aggregierte Merkmale
  • Sicherstellung der frühestmöglichen Löschung, Anonymisierung- oder Pseudonymisierung durch entsprechende Programme oder Prüfroutinen
  • Festlegung von Verfallsdaten für Datensätze/Daten
  • Festlegung oder Angebot einer datenarmen Abrechnungsmethode (pauschalen Gebühren, Flat-Rate)
  • Angebot von Anonymisierungsdiensten, Verschlüsselungsverfahren oder Hilfen zur Unterdrückung von Cookies und Tracking-Mechanismen
  • nicht personengebundene Rabattsysteme zur Kundenbindung
  • anonyme Abrechnungsverfahren mit vorbezahlten Wertkarten (Prepaid-Systeme)
  • dynamische IP-Adressen
  • Verzicht auf Identifizierungsverfahren bei der Nutzung von Webseiten
  • Filtertechniken bei der Videoüberwachung (Verpixelung)
  • Einsatz von technischen Möglichkeiten zur Löschung oder Zerstörung von Tags in RFID-Systemen (Kill-Funktionen)
  • Leseschutz durch RFID-Blockertags


Beispiele für Verstöße gegen die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit

  • Datenverarbeitung auf Vorrat
  • pauschale Erhebung von Daten auch von Personen oder in Situationen, in denen die Daten nicht benötigt werden
  • Verarbeitung von punktgenauen Daten, wenn Bereichsdaten ausreichen (Geburtsdatum statt "Über 18 Jahre")
  • Bilddatenerfassung ohne räumliche und zeitliche Zielorientierung
  • fehlende Option für anonyme Nutzung von Online-Diensten
  • fehlende Option für anonymes Bezahlen