3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 8 Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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{{komm_abstext||8|(8) Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.  
==Absatz 8 Text==
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(8) Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.  
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==Beispiele für Dritte==
==Beispiele für Dritte==


* Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, soweit nicht in dieser Funktion betroffen  
* Mitarbeiter der [[verantwortliche Stelle|verantwortlichen Stelle]], soweit nicht in dieser Funktion betroffen  
* Jede andere natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft oder sonstige Personenvereinigung des Privatrechts
* Jede andere natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft oder sonstige Personenvereinigung des Privatrechts
* Im öffentlichen Bereich jede andere Behörde oder öffentliche Stelle, auch wenn sie dem gleichen Rechtsträger angehört
* Im öffentlichen Bereich jede andere Behörde oder [[öffentliche Stellen|öffentliche Stelle]], auch wenn sie dem gleichen Rechtsträger angehört
* Eigenbetrieb im Verhältnis zur betreibenden öffentlichen Stelle
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* Betriebskrankenkassen
* Betriebskrankenkassen
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* Sozialeinrichtungen, wie Urlaubskassen, Betriebssparvereine, Kindergärten, Erholungsstätten, wenn rechtlich verselbständigt
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==Keine Dritte:==
==Keine Dritte==


* Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle (in dieser Funktion)
* Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle (in dieser Funktion)
* Der Datenschutzbeauftragte (§ 4f), auch wenn extern bestellt
* Der Datenschutzbeauftragte ({{bdsgl|4f}}), auch wenn extern bestellt
* Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Geschäftsführer, Gesellschafter und andere Organmitglieder verantwortlichen Stelle, soweit funktionsbezogen angesprochen
* Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Geschäftsführer, Gesellschafter und andere Organmitglieder verantwortlichen Stelle, soweit funktionsbezogen angesprochen
* Betriebe, Filialen oder andere rechtlich unselbstständige Zweigstelle
* Betriebe, Filialen oder andere rechtlich unselbstständige Zweigstelle
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[[Bundesdatenschutzgesetz]]
[[Kategorie:3 BDSG Kommentare]]

Version vom 19. Juli 2012, 21:23 Uhr

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

==Absatz 8 Satz (8) Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.  Text==


Beispiele für Dritte

  • Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, soweit nicht in dieser Funktion betroffen
  • Jede andere natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft oder sonstige Personenvereinigung des Privatrechts
  • Im öffentlichen Bereich jede andere Behörde oder öffentliche Stelle, auch wenn sie dem gleichen Rechtsträger angehört
  • Eigenbetrieb im Verhältnis zur betreibenden öffentlichen Stelle
  • Betriebskrankenkassen
  • Beiräte und vergleichbare Gremien mit beratender Funktion, wenn nicht als Teil der beratenen Stelle
  • Die Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Konzernbetriebsräte, Gesamtpersonalräte, Euro-Betriebsräte
  • Gewerkschaftliche Vertrauensleute
  • Ausländische Zweigniederlassungen in Drittstaaten
  • Auftragnehmer in Drittstaaten
  • Sozialeinrichtungen, wie Urlaubskassen, Betriebssparvereine, Kindergärten, Erholungsstätten, wenn rechtlich verselbständigt

Keine Dritte

  • Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle (in dieser Funktion)
  • Der Datenschutzbeauftragte (§ 4f), auch wenn extern bestellt
  • Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Geschäftsführer, Gesellschafter und andere Organmitglieder verantwortlichen Stelle, soweit funktionsbezogen angesprochen
  • Betriebe, Filialen oder andere rechtlich unselbstständige Zweigstelle
  • Betriebsräte, Personalräte, Euro-Betriebsräte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Vertrauensmänner der Schwerbehinderten
  • Betriebsärzte
  • Schulsprecher, Klassenpflegschaft und andere Mitwirkungsorgane der Schulverwaltung
  • Ausländische Zweigstellen in Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR
  • Auftragnehmer in Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR


§3 BDSG Kommentar Absatz 8

Online-Kommentare

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