3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 6a: Unterschied zwischen den Versionen

K
Korrektur komm_abstext
K (Vorlagen eingefügt)
K (Korrektur komm_abstext)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|3}}
{{komm_header|3}}
{{komm_abstext||6a|(6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.  
{{komm_abstext|A=6a|T=(6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.  
}}
}}


2.817

Bearbeitungen