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{{komm_abstext| | {{komm_abstext|A=6a|T=(6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. | ||
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==Pseudonymisieren== | ==Pseudonymisieren== | ||
Der Begriff des Pseudonymisierens wird im [[BDSG]] in {{bdsgl|3a}} verwendet. Er bezeichnet dort ein Verfahren zur Umsetzung des Grundsatzes der [[Datenvermeidung und Datensparsamkeit]]. Auch datenschutzrechtliche Regelungen anderer Gesetze sowie die meisten [[LfD|Datenschutzgesetze der Länder]] greifen auf den Begriff zurück. Die | Der Begriff des Pseudonymisierens wird im [[BDSG]] in {{bdsgl|3a}} verwendet. Er bezeichnet dort ein Verfahren zur Umsetzung des Grundsatzes der [[Datenvermeidung und Datensparsamkeit]]. Auch datenschutzrechtliche Regelungen anderer Gesetze sowie die meisten [[LfD|Datenschutzgesetze der Länder]] greifen auf den Begriff zurück. Die {{eur|dsrl}} kennt den Begriff nicht. | ||
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[http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/ohilfe_psn_03.html Orientierungshilfe: Pseudonymisierung in der medizinischen Forschung] | [http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/ohilfe_psn_03.html Orientierungshilfe: Pseudonymisierung in der medizinischen Forschung] | ||
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