3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 5: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei automatisierten Verfahren kann die Sperrung durch entsprechende Kennzeichnungen des Datenfeldes, des Datensatzes oder anderer bestimmter Datenmengen erfolgen. Die Verarbeitungssoftware ist dann so zu gestalten, dass Zugriffe auf den Inhalt der betreffenden Datenfelder nur noch dann erfolgen können, wenn eine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft.
Bei automatisierten Verfahren kann die Sperrung durch entsprechende Kennzeichnungen des Datenfeldes, des Datensatzes oder anderer bestimmter Datenmengen erfolgen. Die Verarbeitungssoftware ist dann so zu gestalten, dass Zugriffe auf den Inhalt der betreffenden Datenfelder nur noch dann erfolgen können, wenn eine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft.


Dem Gesetz entspricht es aber auch, wenn zu sperrende Daten bzw. Datensätze, die solche enthalten, aus dem Datenbestand herausgenommen und in einen gesonderten, als gesperrt zu kennzeichenden Datenbestand übernommen werden. Im ursprünglichen Datenbestand wird  Hinweis auf den Sonderdatenbestand aufgenommen. Ebenso kann durch eine neue oder erweiterte Funktion oder Bedingung, die bei jeder Verarbeitung der gesperrten Datenfelder zu durchlaufen ist, sichergestellt werden, dass die Inhalte der gesperrten Datenfelder von der Verarbeitung ausgenommen werden.
Dem Gesetz entspricht es aber auch, wenn zu sperrende Daten bzw. Datensätze, die solche enthalten, aus dem Datenbestand herausgenommen und in einen gesonderten, als gesperrt zu kennzeichnenden Datenbestand übernommen werden. Im ursprünglichen Datenbestand wird  Hinweis auf den Sonderdatenbestand aufgenommen. Ebenso kann durch eine neue oder erweiterte Funktion oder Bedingung, die bei jeder Verarbeitung der gesperrten Datenfelder zu durchlaufen ist, sichergestellt werden, dass die Inhalte der gesperrten Datenfelder von der Verarbeitung ausgenommen werden.


Auch ist es möglich, eine Kopie der Datei abzüglich der zu sperrenden Daten zur normalen Verarbeitung weiter zu verwenden und den ursprünglichen Bestand insgesamt zu sperren. Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, dass der gesperrte Bestand auch Daten enthält, die anderen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ([[Löschen|Löschung]], Berichtigung) unterliegen können.
Auch ist es möglich, eine Kopie der Datei abzüglich der zu sperrenden Daten zur normalen Verarbeitung weiter zu verwenden und den ursprünglichen Bestand insgesamt zu sperren. Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, dass der gesperrte Bestand auch Daten enthält, die anderen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ([[Löschen|Löschung]], Berichtigung) unterliegen können.
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