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Version vom 5. Juli 2012, 01:48 Uhr

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

Absatz 3 Text

(3) Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen.

Beispiele für Erheben und nicht Erheben

Erheben
  • Erfragen personenbezogener Angaben, auch durch Aktenanforderung, unabhängig, ob mit oder ohne Einwilligung des Betroffenen
  • Visuelles Beobachten personenbezogener Verhältnisse
  • Spurenlesen oder Spuren-Aufnehmen, wenn Betroffener bestimmbar
  • Erfassen von Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) in der Telekommunikation (z.B. für Telefongebührennachweis),
  • Abfragen von Cookies durch einen Website-Betreiber
  • Von einem Web Bug (Zählpixel) veranlasstes Übertragen von Daten (Erheben durch die Stelle, die den Web Bug einsetzt)
  • Ausspähen von IT-Anlagen, Phishing, wenn personenbezogene Daten betroffen sind
  • Messen, Fernmessen, Wiegen in Bezug auf personenbezogene Verhältnisse
  • Fotografieren, Filmen bestimmbarer Personen
  • Gezielte Videobeobachtung bestimmter oder bestimmbarer Personen auch ohne Aufzeichnung
  • Ärztliche Anamnese und Diagnose
  • Entnahme einer Blutprobe oder von sonstigem Biomaterial zwecks Analyse
  • Entnahme oder Inbesitznahme von menschlichem Zellmaterial zwecks genomanalytischer Untersuchung
  • Feststellung persönlicher Sachverhalte bei Beratung (Rechtsanwalt, Bildungsberatung, Psychotherapie usw.)
  • Ausweise, Briefe und andere Unterlagen Lesen, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können oder etwas über deren Verhältnisse aussagen
  • Tonaufnahmen von bestimmbarer Person oder mit personenbezogenen Daten (z.B. Telefonüberwachung)
  • Datenträger oder Unterlagen mit personenbezogenen Daten holen oder aktiv übernehmen
  • Inbesitznahme gefundener Datenträger mit personenbezogenen Daten
  • Kauf einer Auskunftei mit Archiv, soweit natürliche Personen betroffen sind; ebenso Übernahme einer Arzt- oder Rechtsanwaltspraxis
Ein Erheben ist in folgenden Fällen zu verneinen
  • Betrieb eines E-Mail-Accounts, eines Web-Forums oder einer anderen Website mit nicht näher spezifizierter Einladung zur Dateneingabe,
  • Betrieb eines Telefonanschlusses mit der Möglichkeit des Empfangs von Sprache, Texten und Bildern
  • Zufälliger Funkempfang
  • Beiläufige Wahrnehmung
  • Übernahme von Datenträgern, die keine personenbezogenen Daten enthalten
  • Erben von Datenträgern
  • Entgegennahme zwecks Datenträgervernichtung/Löschung als Auftragsdienstleistung
  • Videoüberwachung, wenn Personen nicht erkennbar
  • Videoübertragung Kamera-Monitor ohne Aufzeichnung und ohne auf bestimmbare Personen gerichtete Beobachtung (zB Verkehrsflussüberwachung, Wetterbeobachtung)
  • Anonyme Telefonberatung
  • Urnenwahl bezüglich des Inhalts der Stimmabgabe



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Online-Kommentare

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