146
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{komm_header|P=32}} {{komm_abstext|A=3|T= (3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt. }} Zu den Aufgaben de…“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 100: | Zeile 100: | ||
====Tarifvertraglicher Datenschutz==== | ====Tarifvertraglicher Datenschutz==== | ||
Der Schutz von Arbeitnehmerdaten kann tarifvertraglich geregelt werden ({{p|juris|tvg|1|§ 1 Abs. 1 TVG}}).Dies ist bisher nur gelegentlich geschehen, etwa beim Tarifvertrag über Telearbeit der Deutschen Telekom AG. | Der Schutz von Arbeitnehmerdaten kann tarifvertraglich geregelt werden ({{p|juris|tvg|1|§ 1 Abs. 1 TVG}}). Dies ist bisher nur gelegentlich geschehen, etwa beim Tarifvertrag über Telearbeit der Deutschen Telekom AG. | ||
{{komm_nav|P=32|A=3}} | {{komm_nav|P=32|A=3}} | ||
{{komm_footer|P=32}} | {{komm_footer|P=32}} |