BDSG 2003: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
formate
K (formate)
K (formate)
Zeile 1.594: Zeile 1.594:


(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser
# die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
Daten beziehen,
# Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden,
# den Zweck der Speicherung.
und
3. den Zweck der Speicherung.


Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher
Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher
Zeile 1.648: Zeile 1.646:
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit
gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
1. ihre Speicherung unzulässig ist,
# ihre Speicherung unzulässig ist,
2. es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen,
# es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit,
# sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten
# sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen
werden kann,
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des
Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung
jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen
Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.




(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche
# im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
# Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen
# eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand möglich ist.




Zeile 1.700: Zeile 1.688:
(8) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt
(8) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt
werden, wenn
werden, wenn
1. es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder
# es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und
aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines
# die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.
Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und
2. die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt
wären.




Zeile 1.838: Zeile 1.823:
(3) Die wissenschaftliche Forschung betreibenden Stellen dürfen personenbezogene Daten
(3) Die wissenschaftliche Forschung betreibenden Stellen dürfen personenbezogene Daten
nur veröffentlichen, wenn
nur veröffentlichen, wenn
1. der Betroffene eingewilligt hat oder
# der Betroffene eingewilligt hat oder
2. dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte
# dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über Ereignisse der Zeitgeschichte
unerlässlich ist.
unerlässlich ist.


Zeile 1.864: Zeile 1.849:
zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Die Auskunft kann nach Abwägung der
zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Die Auskunft kann nach Abwägung der
schutzwürdigen Interessen der Beteiligten verweigert werden, soweit
schutzwürdigen Interessen der Beteiligten verweigert werden, soweit
1. aus den Daten auf Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung
# aus den Daten auf Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Rundfunksendungen berufsmäßig journalistisch mitwirken oder mitgewirkt haben, geschlossen werden kann,
von Rundfunksendungen berufsmäßig journalistisch mitwirken oder mitgewirkt
# aus den Daten auf die Person des Einsenders oder des Gewährsträgers von Beiträgen, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil geschlossen werden kann,
haben, geschlossen werden kann,
# durch die Mitteilung der recherchierten oder sonst erlangten Daten die journalistische Aufgabe der Deutschen Welle durch Ausforschung des Informationsbestandes beeinträchtigt würde.
2. aus den Daten auf die Person des Einsenders oder des Gewährsträgers von Beiträgen,
Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil geschlossen werden kann,
3. durch die Mitteilung der recherchierten oder sonst erlangten Daten die journalistische
Aufgabe der Deutschen Welle durch Ausforschung des Informationsbestandes beeinträchtigt
würde.


Der Betroffene kann die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Der Betroffene kann die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
146

Bearbeitungen

Navigationsmenü