BDSG 2003: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:
'''Erster Abschnitt
'''Erster Abschnitt


Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen'''




§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes'''
'''§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes'''




Zeile 688: Zeile 688:
1. Anlass und Zweck des Abrufverfahrens,
1. Anlass und Zweck des Abrufverfahrens,
2. Dritte, an die übermittelt wird,
2. Dritte, an die übermittelt wird,
11 Bundesdatenschutzgesetz
3. Art der zu übermittelnden Daten,
3. Art der zu übermittelnden Daten,
4. nach § 9 erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen.
4. nach § 9 erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen.
Zeile 760: Zeile 759:
wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden
wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden
kann.
kann.




'''Zweiter Abschnitt
'''Zweiter Abschnitt


Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen'''






Erster Unterabschnitt
'''Erster Unterabschnitt


Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung'''






§ 12 Anwendungsbereich'''
'''§ 12 Anwendungsbereich'''




Zeile 834: Zeile 832:
Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des
Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des
Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung erheblich überwiegt und der Zweck der
Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung erheblich überwiegt und der Zweck der
13 Bundesdatenschutzgesetz
Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
erreicht werden kann oder
erreicht werden kann oder
Zeile 1.016: Zeile 1.013:
'''Zweiter Unterabschnitt
'''Zweiter Unterabschnitt


Rechte des Betroffenen
Rechte des Betroffenen'''






§ 19 Auskunft an den Betroffenen'''
'''§ 19 Auskunft an den Betroffenen'''




Zeile 1.188: Zeile 1.185:
'''Dritter Unterabschnitt
'''Dritter Unterabschnitt


Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz'''






§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz'''
'''§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz'''




Zeile 1.434: Zeile 1.431:


Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen
und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen'''






Erster Unterabschnitt
'''Erster Unterabschnitt


Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung'''






§ 27 Anwendungsbereich'''
'''§ 27 Anwendungsbereich'''




Zeile 1.686: Zeile 1.683:




Zweiter Unterabschnitt
'''Zweiter Unterabschnitt


Rechte des Betroffenen
Rechte des Betroffenen'''




Zeile 2.066: Zeile 2.063:
'''Fünfter Abschnitt
'''Fünfter Abschnitt


Schlussvorschriften
Schlussvorschriften'''






§ 43 Bußgeldvorschriften'''
'''§ 43 Bußgeldvorschriften'''




Zeile 2.134: Zeile 2.131:
'''Sechster Abschnitt
'''Sechster Abschnitt


Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften'''






§ 45 Laufende Verwendungen'''
'''§ 45 Laufende Verwendungen'''




Zeile 2.195: Zeile 2.192:
2. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden
2. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden
können (Zugangskontrolle),
können (Zugangskontrolle),
33 Bundesdatenschutzgesetz
3. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten
3. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten
ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen
ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen
146

Bearbeitungen

Navigationsmenü