Auskunftsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}.  
Eine analoge Anfrage an öffentliche Stellen auf Bundesebene formuliert man wie oben, verwendet jedoch den {{bdsg|19}}.  


Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man als pdf im Link [http://portal.mytum.de/tum/beauftragte/datenschutzbeauftragte/index_html/datenauskunft.pdf Datenauskunft]  
Ein Beispiel auf Landesebene für Bayern zur Auskunft nach Art. 10 BayDSG über gespeicherte personenbezogene Daten (TU München) findet man als pdf im [http://www.datenschutz.tum.de/index.php?id=19 Link]  




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