Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Auftragsdatenverarbeitung (kurz: ADV), im Sinne des [[BDSG]], ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der [[verantwortliche Stelle| verantwortlichen Stelle]].  
Auftragsdatenverarbeitung (kurz: ADV), im Sinne des [[BDSG]], ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag der [[verantwortliche Stelle| verantwortlichen Stelle]].  
[[§11_BDSG|§ 11]] BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.
{{bdsgl|11}} BDSG beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.


==Pflichten zur Vertragsgestaltung nach § 11 BDSG==
==Pflichten zur Vertragsgestaltung nach § 11 BDSG==
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In der Regel kann man sagen, dass die verarbeitende Stelle eine Funktion übernimmt, wenn sie
In der Regel kann man sagen, dass die verarbeitende Stelle eine Funktion übernimmt, wenn sie
eine "rechtliche Funktion" übernimmt. Eine solche Konstellation ist häufig in Konzernen vorhanden, in welchen die Konzernmutter z.B. die Personalverwaltung zentralisiert.
eine "rechtliche Funktion" übernimmt. Eine solche Konstellation ist häufig in Konzernen vorhanden, in welchen die Konzernmutter z.B. die Personalverwaltung zentralisiert.
In Fällen von Funktionsübertragung besteht, formal, keine Pflicht einen Vertrag gemäß § 11 BDSG zu schließen.
In Fällen von Funktionsübertragung besteht, formal, keine Pflicht einen Vertrag gemäß {{bdsg|11}} BDSG zu schließen.
Dies wäre im Beispiel der Konzernmutter auch schlecht durchsetzbar, da die verantwortlichen Mitarbeiter ggü. der Konzernmutter
Dies wäre im Beispiel der Konzernmutter auch schlecht durchsetzbar, da die verantwortlichen Mitarbeiter ggü. der Konzernmutter
in einer Abhängigkeit stehen.  
in einer Abhängigkeit stehen.  
In solchen Fällen kann sich die eigentliche verantwortliche Stelle auf [[§28_BDSG|§ 28 Abs. 1]] Nr. 2 beziehen. Eine zentrale Personalverwaltung im Konzern ist üblich und durchaus im Interesse der verantwortlichen Stelle. Um der Informiertheit des Betroffenen Rechnung zu tragen sollten die Mitarbeiter über die Übermittlung der Daten, etwa im Rahmen des Arbeitsvertrages, in Kenntnis gesetzt werden.
In solchen Fällen kann sich die eigentliche verantwortliche Stelle auf {{bdsgl|28|1||2}} beziehen. Eine zentrale Personalverwaltung im Konzern ist üblich und durchaus im Interesse der verantwortlichen Stelle. Um der Informiertheit des Betroffenen Rechnung zu tragen sollten die Mitarbeiter über die Übermittlung der Daten, etwa im Rahmen des Arbeitsvertrages, in Kenntnis gesetzt werden.


==Bußgelder==
==Bußgelder==
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des § 11 BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach [[§43_BDSG|§ 43 Abs. 1]] Nr. 2b mit einem Bußgeld bis 50.000,-€ bestraft werden.
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem Bußgeld bis 50.000,-€ bestraft werden.


==Best Practice==
==Best Practice==
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# [http://www.bitkom.org/60376.aspx?url=Mustervertragsanlage_zur_Auftragsdatenverarbeitung_v_3_0.pdf&mode=0&b=Publikationen BITKOM - Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung mit englischer Übersetzungshilfe]
# [http://www.bitkom.org/60376.aspx?url=Mustervertragsanlage_zur_Auftragsdatenverarbeitung_v_3_0.pdf&mode=0&b=Publikationen BITKOM - Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung mit englischer Übersetzungshilfe]
[[Kategorie:Themen]]
[[Kategorie:Themen]]
Ein Mustervertrag zu § 11 BDSG ist auch im Anhang zur Kommentierung bei Bergmann/Möhrle/Herb abgedruckt (und findet sich auf deren CD-ROM).
Ein Mustervertrag zu {{bdsg|11}} BDSG ist auch im Anhang zur Kommentierung bei Bergmann/Möhrle/Herb abgedruckt (und findet sich auf deren CD-ROM).
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