Arbeitnehmerdatenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundlegende Regeln bestimmt bereits das [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/ Grundgesetz (GG)] und das [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen. Einzelvertragliche Regelungen sind danach unwirksam, wenn der Regelungstatbestand dem BetrVG unterworfen ist und keine Einzelvereinbarung besteht. Diese Mitwirkung gilt ausschließlich für das so genannte Ordnungsverhalten, also das spezielle Sozialverhalten der Arbeitnehmer, nicht aber für das Arbeitsverhalten, wie beispielsweise bei der Arbeitssicherheit. So bleiben wesentliche Teilbereiche bisher offen. Das lässt sich auch durch einzelvertragliche Regelungen in Tarifverträgen kaum beheben.
Grundlegende Regeln bestimmt bereits das [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/ Grundgesetz (GG)] und das [http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)] hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen. Einzelvertragliche Regelungen sind danach unwirksam, wenn der Regelungstatbestand dem BetrVG unterworfen ist und keine Einzelvereinbarung besteht. Diese Mitwirkung gilt ausschließlich für das so genannte Ordnungsverhalten, also das spezielle Sozialverhalten der Arbeitnehmer, nicht aber für das Arbeitsverhalten, wie beispielsweise bei der Arbeitssicherheit. So bleiben wesentliche Teilbereiche bisher offen. Das lässt sich auch durch einzelvertragliche Regelungen in Tarifverträgen kaum beheben.


Der Betriebsdatenschutz greift in Deutschland zusätzlich, wenn er beschlossen wird, wo gesetzliche Regelungen anderweitig bestehen, beispielsweise im [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), in den regionalen [[Landesdatenschutzgesetze]]en (DGB-Entwurf) aber nicht im Widerspruch zu diesen gesetzen..
Der Betriebsdatenschutz greift in Deutschland zusätzlich, wenn er beschlossen wird, wo gesetzliche Regelungen anderweitig bestehen, beispielsweise im [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), in den regionalen [[Landesdatenschutzgesetze]]n (DGB-Entwurf) aber nicht im Widerspruch zu diesen gesetzen..


=== vorläufige Regelung ===
=== vorläufige Regelung ===
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