Arbeitnehmerdatenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Land Hessen nahm 1986 in das [[Hessisches Datenschutzgesetz|Hessische Datenschutzgesetz]] (HDSG) eine Vorschrift zum Beschäftigtendatenschutz auf. [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/3gki/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-DSGHEpP34%3Ajuris-lr00&documentnumber=42&numberofresults=54&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint § 34] HDSG bestimmte, dass Beschäftigtendaten nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, sozialer und personeller Maßnahmen erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung es vorsieht. Diese Vorschrift war die erste ihrer Art in Deutschland. Sie gilt mit einigen Veränderungen bis heute, allerdings nur im Land Hessen und auch nur für Behörden und andere öffentliche Arbeitgeber.
Das Land Hessen nahm 1986 in das [[Hessisches Datenschutzgesetz|Hessische Datenschutzgesetz]] (HDSG) eine Vorschrift zum Beschäftigtendatenschutz auf. [http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/3gki/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-DSGHEpP34%3Ajuris-lr00&documentnumber=42&numberofresults=54&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint § 34] HDSG bestimmte, dass Beschäftigtendaten nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, sozialer und personeller Maßnahmen erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung es vorsieht. Diese Vorschrift war die erste ihrer Art in Deutschland. Sie gilt mit einigen Veränderungen bis heute, allerdings nur im Land Hessen und auch nur für Behörden und andere öffentliche Arbeitgeber.


Im Jahr 1984 forderten die [[Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder|Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder]] erstmals bereichsspezifische gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. 1992 stellten sie Grundsätze für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf.<ref>[http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=20478 Entschließung der 43. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 23./24. März 1992.]</ref> Auch die Gewerkschaften setzten sich für eine gesetzliche Regelung ein. So legte beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund im Jahr 1999 Eckpunkte für ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor.<ref>[http://www.einblick.dgb.de/hintergrund/1999/16/text01/ Eckpunkte für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.] DGB-Bundesvorstandsbeschluss vom 7. September 1999.</ref>
Im Jahr 1984 forderten die [[LfD|Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder]] erstmals bereichsspezifische gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. 1992 stellten sie Grundsätze für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf.<ref>[http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=20478 Entschließung der 43. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 23./24. März 1992.]</ref> Auch die Gewerkschaften setzten sich für eine gesetzliche Regelung ein. So legte beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund im Jahr 1999 Eckpunkte für ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vor.<ref>[http://www.einblick.dgb.de/hintergrund/1999/16/text01/ Eckpunkte für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.] DGB-Bundesvorstandsbeschluss vom 7. September 1999.</ref>


Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sahen ebenfalls Handlungsbedarf. Der Bundestag fasste mehrere Beschlüsse, in denen er die jeweilige Bundesregierung aufforderte, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.<ref>Bundestags-Drucksache 13/7699 vom 16. Mai 1997; Bundestags-Drucksache 14/4329 vom 13. Oktober 2000; Bundestags-Drucksache 16/4882 vom 28. März 2007.</ref> Der Bundesrat schloss sich diesen Forderungen an.<ref>[http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2009/012-2009.html?__nnn=true Pressemitteilung des Bundesrats vom 13. Februar 2009.]</ref>
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sahen ebenfalls Handlungsbedarf. Der Bundestag fasste mehrere Beschlüsse, in denen er die jeweilige Bundesregierung aufforderte, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.<ref>Bundestags-Drucksache 13/7699 vom 16. Mai 1997; Bundestags-Drucksache 14/4329 vom 13. Oktober 2000; Bundestags-Drucksache 16/4882 vom 28. März 2007.</ref> Der Bundesrat schloss sich diesen Forderungen an.<ref>[http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538/DE/presse/pm/2009/012-2009.html?__nnn=true Pressemitteilung des Bundesrats vom 13. Februar 2009.]</ref>
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=== 2001–2010 ===
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Einen Teilbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes regelte das im Jahr 2009 beschlossene [[Gendiagnostikgesetz]] (GenDG). In Abschnitt 5 des Gesetzes ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im Arbeitsleben zulässig sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Arbeitgeber nicht verlangen darf, dass ein Beschäftigter oder Bewerber genetischen Untersuchungen oder Analysen an sich vornehmen lässt. Der Arbeitgeber darf Untersuchungsergebnisse auch nicht entgegennehmen oder verwerten (§19 GenDG). Von diesem Verbot ausgenommen sind diagnostische genetische Untersuchungen im Rahmen von [[arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung|arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen]] für Beschäftigte an bestimmten Arbeitsplätzen (§20 GenDG). Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes traten am 1. Februar 2010 in Kraft.
Einen Teilbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes regelte das im Jahr 2009 beschlossene Gendiagnostikgesetz (GenDG). In Abschnitt 5 des Gesetzes ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im Arbeitsleben zulässig sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Arbeitgeber nicht verlangen darf, dass ein Beschäftigter oder Bewerber genetischen Untersuchungen oder Analysen an sich vornehmen lässt. Der Arbeitgeber darf Untersuchungsergebnisse auch nicht entgegennehmen oder verwerten (§19 GenDG). Von diesem Verbot ausgenommen sind diagnostische genetische Untersuchungen im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte an bestimmten Arbeitsplätzen ([http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__20.html §20 GenDG]). Die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes traten am 1. Februar 2010 in Kraft.


In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter [[Lidl]] und die [[Deutsche Bahn]] ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die [[Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom]]. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die mittlerweile von Angela Merkel geführte Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellte daraufhin den Entwurf für ein „Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz – BDatG)“, der von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im September 2009 in die Diskussion eingebracht wurde.<ref>[http://www.bmas.de/portal/37286/2009__09__04__datenschutzgesetz.html Scholz will Arbeitnehmer besser schützen.] Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 4. September 2009.</ref> Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wurde der Entwurf nicht mehr von der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung verabschiedet.
In den Jahren 2008/2009 wurde bekannt, dass bedeutende deutsche Unternehmen wie der Lebensmitteldiscounter Lidl und die Deutsche Bahn ihre Beschäftigten mit teilweise unzulässigen Methoden überwacht hatten. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom. Auf Grund dieser Vorfälle entschied sich die mittlerweile von Angela Merkel geführte Bundesregierung im Februar 2009, die Arbeit an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufzunehmen.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/02/arbeitnehmerdatenschutz.html Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer.] Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 18. Februar 2009.</ref> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellte daraufhin den Entwurf für ein „Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz – BDatG)“, der von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im September 2009 in die Diskussion eingebracht wurde.<ref>[http://www.bmas.de/portal/37286/2009__09__04__datenschutzgesetz.html Scholz will Arbeitnehmer besser schützen.] Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 4. September 2009.</ref> Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wurde der Entwurf nicht mehr von der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung verabschiedet.


Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 verständigten sich CDU/CSU und FDP darauf, kein eigenes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen, sondern stattdessen das [[Bundesdatenschutzgesetz]] um ein Kapitel zum Datenschutz für Beschäftigte zu ergänzen.<ref>Wachstum, Bildung, Zusammenhalt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009. S. 106.</ref> Die Federführung für dieses Gesetzesvorhaben wurde dem Bundesministerium des Innern übertragen. Am 1. April 2010 stellte Bundesinnenminister Thomas de Maiziére Eckpunkte für ein neues Beschäftigtendatenschutzrecht vor.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/04/eckpunkte_an_ds.html Datenschutz in der Arbeitswelt - Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz.] Meldung des Bundesinnenministerium vom 1. April 2010.</ref>
Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 verständigten sich CDU/CSU und FDP darauf, kein eigenes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen, sondern stattdessen das [[Bundesdatenschutzgesetz]] um ein Kapitel zum Datenschutz für Beschäftigte zu ergänzen.<ref>Wachstum, Bildung, Zusammenhalt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009. S. 106.</ref> Die Federführung für dieses Gesetzesvorhaben wurde dem Bundesministerium des Innern übertragen. Am 1. April 2010 stellte Bundesinnenminister Thomas de Maiziére Eckpunkte für ein neues Beschäftigtendatenschutzrecht vor.<ref>[http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/04/eckpunkte_an_ds.html Datenschutz in der Arbeitswelt - Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz.] Meldung des Bundesinnenministerium vom 1. April 2010.</ref>
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