4c BDSG a.F. Kommentar Absatz 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{komm_header|P=4c}} {{komm_abstext||A=2|T=(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1 kann die zuständige Aufsichtsbehörde einzelne Übermittlungen oder bestimmt…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{komm_header|P=4c}} {{komm_abstext||A=2|T=(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1 kann die zuständige Aufsichtsbehörde einzelne Übermittlungen oder bestimmt…“)
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