4b BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bundesdatenschutzgesetz==
<noinclude>==Bundesdatenschutzgesetz==
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===
===Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen===</noinclude>


====§&nbsp;4b&nbsp;&nbsp;&nbsp;Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen====
====§&nbsp;4b<font style="padding-right:10px;">&nbsp;</font>Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen====


(1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen  
(1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen  
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(6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden.
(6) Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist auf den Zweck hinzuweisen, zu dessen Erfüllung die Daten übermittelt werden.


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[[Kategorie:BDSG|§ 04]]
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