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Der Begriff des Pseudonymisierens wird im [[BDSG]] in {{bdsgl|3a}} verwendet. Er bezeichnet dort ein Verfahren zur Umsetzung des Grundsatzes der [[Datenvermeidung und Datensparsamkeit]]. Auch datenschutzrechtliche Regelungen anderer Gesetze sowie die meisten [[LfD|Datenschutzgesetze der Länder]] greifen auf den Begriff zurück. Die | Der Begriff des Pseudonymisierens wird im [[BDSG]] in {{bdsgl|3a}} verwendet. Er bezeichnet dort ein Verfahren zur Umsetzung des Grundsatzes der [[Datenvermeidung und Datensparsamkeit]]. Auch datenschutzrechtliche Regelungen anderer Gesetze sowie die meisten [[LfD|Datenschutzgesetze der Länder]] greifen auf den Begriff zurück. Die {{eur|dsrl}} kennt den Begriff nicht. | ||