Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen

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Datenschutzgruppe nach Artikel 29
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Nach [[DSGVO:Art_35|Art. 35 Abs. 4 DSGVO]] veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine [[Datenschutzfolgeabschätzung]] (DSFA) erforderlich ist.
Nach [[DSGVO:Art 35|Art. 35 Abs. 4 DSGVO]] veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine [[Datenschutzfolgeabschätzung]] (DSFA) erforderlich ist.
 
== Datenschutzgruppe nach [[DSGVO:Art 29|Artikel 29]] ==
* [https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/datenschutzfolgeabschaetzung/wp248_rev.01_de.pdf ''Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“''] (WP 248 Rev. 01 vom 4. April 2017)


== Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO ==
== Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO ==
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