3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 5: Unterschied zwischen den Versionen

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==Absatz 4 Satz 2 Nr. 4==
==Absatz 4 Satz 2 Nr. 4 Text==
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4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
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