Vorlage Diskussion:Dsgvo bdsg 2018: Unterschied zwischen den Versionen

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: Schöpfungshöhe: "Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert bei Gebrauchszwecken dienendem Schriftgut grundsätzlich ein deutliches Überragen des All­täglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials" (BGH, Urt. v. 10. Oktober 1991 - I ZR 147/89). Auf diese Entscheidung verweist der von Ihnen verlinkte Wikipedia-Artikel. In dieser Entscheidung werden außerdem gewisse Anforderungen wie individuelle Züge und eine sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit genannt. Nach meiner Ansicht bestand und besteht mangels Urheberrechtsschutzfähigkeit kein Urheberrechtsschutz auf einer bloßen Zuordnung von Artikeln der DSGVO zu §§ des BDSG, die hier in keinerlei weiteren geistestätigen oder individuell schöpferischen Kontext steht, sowohl in Datenschutz-Kommentaren als auch im Internet zu finden ist, zum alltäglichen Datenschutzhandwerk bzw. Wiki-Gebrauch gehört und vielmehr als Fleißarbeit bezeichnet werden kann. Durch die Vorgabe der Navigationsleiste fehlt zudem ein erforderlicher Gestaltungsspielraum. Natürlich trifft das auch auf die verwendete Vorlage oder deren Resteverwertung zu. Und natürlich kann, trotz mangelnder Schöpfungshöhe, die Nichtnennung eines Beitragserstellenden diesen verärgern. Jedoch wurde nichts vergessen. Ich sehe hier keine Urheberrechtsverletzungen sondern lediglich Befindlichkeiten auslösende Nachlässigkeiten, die korrigiert werden können und wurden. Und damit sind für mich die Themen "Beitragsänderung" und "Urheberrecht" erledigt. --[[Benutzer:Teclador|Teclador]] ([[Benutzer Diskussion:Teclador|Diskussion]]) 23:52, 21. Mär. 2018 (CET)
: Schöpfungshöhe: "Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert bei Gebrauchszwecken dienendem Schriftgut grundsätzlich ein deutliches Überragen des All­täglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials" (BGH, Urt. v. 10. Oktober 1991 - I ZR 147/89). Auf diese Entscheidung verweist der von Ihnen verlinkte Wikipedia-Artikel. In dieser Entscheidung werden außerdem gewisse Anforderungen wie individuelle Züge und eine sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit genannt. Nach meiner Ansicht bestand und besteht mangels Urheberrechtsschutzfähigkeit kein Urheberrechtsschutz auf einer bloßen Zuordnung von Artikeln der DSGVO zu §§ des BDSG, die hier in keinerlei weiteren geistestätigen oder individuell schöpferischen Kontext steht, sowohl in Datenschutz-Kommentaren als auch im Internet zu finden ist, zum alltäglichen Datenschutzhandwerk bzw. Wiki-Gebrauch gehört und vielmehr als Fleißarbeit bezeichnet werden kann. Durch die Vorgabe der Navigationsleiste fehlt zudem ein erforderlicher Gestaltungsspielraum. Natürlich trifft das auch auf die verwendete Vorlage oder deren Resteverwertung zu. Und natürlich kann, trotz mangelnder Schöpfungshöhe, die Nichtnennung eines Beitragserstellenden diesen verärgern. Jedoch wurde nichts vergessen. Ich sehe hier keine Urheberrechtsverletzungen sondern lediglich Befindlichkeiten auslösende Nachlässigkeiten, die korrigiert werden können und wurden. Und damit sind für mich die Themen "Beitragsänderung" und "Urheberrecht" erledigt. --[[Benutzer:Teclador|Teclador]] ([[Benutzer Diskussion:Teclador|Diskussion]]) 23:52, 21. Mär. 2018 (CET)
Vielen herzlichen Dank! --[[Benutzer:Hofmann|hoƒmann]] <sup>[[Benutzer Diskussion:Hofmann|kontakt]]</sup> 09:39, 22. Mär. 2018 (CET)
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