32 BDSG a.F. Kommentar Absatz 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{komm_header|P=32}} {{komm_abstext|A=3|T= (3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt. }} Zu den Aufgaben de…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{komm_header|P=32}} {{komm_abstext|A=3|T= (3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt. }} Zu den Aufgaben de…“)
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