Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Insbesondere sind allgemein Verschlüsselungsverfahren nach aktuellem Stand der Technik zu berücksichtigen.
Insbesondere sind allgemein Verschlüsselungsverfahren nach aktuellem Stand der Technik zu berücksichtigen.


== Prinzip de Verhältnismäßigkeit ==
== Prinzip der Verhältnismäßigkeit ==


Das BDSG schränkt sich in den zu treffenden Schutzmaßnahmen selbst ein. Für TOMs gilt ein sog. Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Das BDSG schränkt sich in den zu treffenden Schutzmaßnahmen selbst ein. Für TOMs gilt ein sog. Verhältnismäßigkeitsprinzip.
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Der EDV-Dienstleister einer Bank kann (aus wirtschaftlicher Sicht) nicht die gleichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten wie die Bank selbst.
Der EDV-Dienstleister einer Bank kann (aus wirtschaftlicher Sicht) nicht die gleichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten wie die Bank selbst.
Da er in aller Regel nur auf einen Teilbereich der Daten Zugriff hat (oder zur Verfügung) ist dies gesetzlich auch nicht geboten, selbst wenn die Daten als Sensibel zu betrachten sind (Kontonummern, Kredikartenumsätze).
Da er in aller Regel nur auf einen Teilbereich der Daten Zugriff hat (oder zur Verfügung) ist dies gesetzlich auch nicht geboten, selbst wenn die Daten als Sensibel zu betrachten sind (Kontonummern, Kredikartenumsätze).


== Kritik ==
== Kritik ==
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