23 BDSG: Unterschied zwischen den Versionen

K
Vorlage eingefügt
K (Teclador verschob Seite §23 BDSG nach 23 BDSG: Umbenennung wegen Unverträglichkeit Zeichen §)
K (Vorlage eingefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
==Bundesdatenschutzgesetz - Zweiter Abschnitt==
==Bundesdatenschutzgesetz==
===Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===
 
===Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit===
===Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit===


Zeile 32: Zeile 33:
(8) Absatz 5 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend für die öffentlichen Stellen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in den Ländern zuständig sind.
(8) Absatz 5 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend für die öffentlichen Stellen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in den Ländern zuständig sind.


 
{{bdsg_nav}}
-----
[[BDSG]] | [[§22 BDSG]] | [[§24 BDSG]]
[[Kategorie:BDSG]]
__NOTOC__ __NOEDITSECTION__
2.817

Bearbeitungen