Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen

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'''2. Honorierung des Abgebildeten'''
'''2. Honorierung des Abgebildeten'''
Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt.
Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.


'''3. Absolute Personen der Zeitgeschichte'''
'''3. Absolute Personen der Zeitgeschichte'''
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