Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Wichtige Ergänzung zum Text)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
Dieses Recht ist unmittelbar aus dem (durch das Grundgesetz geschützten)
Dieses Recht ist unmittelbar aus dem (durch das Grundgesetz geschützten)
Allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Gesetzlich geregelt ist es im KunstUrhG
Allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Gesetzlich geregelt ist es im KunstUrhG
(Kunst-Urheber-Gesetz) in den folgenden Paragraphen:
(Kunst-Urheber-Gesetz) [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html] in den folgenden Paragraphen:


----
----
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü