EUROPOL: Unterschied zwischen den Versionen

7 Bytes hinzugefügt ,  2. Dezember 2014
K
Genderkorrektur
K (→‎Weitere Informationen: Links TBs korrigiert)
K (Genderkorrektur)
Zeile 22: Zeile 22:
Der jedem eingeräumte Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person bei EUROPOL gespeicherten Daten ist unmittelbar gegenüber dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle  im Rahmen von EUROPOL geltend zu machen. Beschwerden, die sich gegen die Verweigerung bzw. Teilverweigerung von Auskünften über die in den Analysedateien gespeicherten Daten richten, werden in einem gerichtsähnlichen Verfahren von einem aus der Mitte der Gemeinsamen Kontrollinstanz gebildeten Beschwerdeausschuss geprüft.
Der jedem eingeräumte Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person bei EUROPOL gespeicherten Daten ist unmittelbar gegenüber dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle  im Rahmen von EUROPOL geltend zu machen. Beschwerden, die sich gegen die Verweigerung bzw. Teilverweigerung von Auskünften über die in den Analysedateien gespeicherten Daten richten, werden in einem gerichtsähnlichen Verfahren von einem aus der Mitte der Gemeinsamen Kontrollinstanz gebildeten Beschwerdeausschuss geprüft.


Jede Person hat zudem das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Dieses Recht wird nach Maßgabe des nationalen Rechts des Mitgliedstaates an dessen nationale Kontrollinstanz das Ersuchen gerichtet wird, ausgeübt. Nationale Kontrollinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Jede Person hat zudem das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Dieses Recht wird nach Maßgabe des nationalen Rechts des Mitgliedstaates an dessen nationale Kontrollinstanz das Ersuchen gerichtet wird, ausgeübt. Nationale Kontrollinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI).


==Weitere Informationen==  
==Weitere Informationen==  
* [https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/Europa/Justizielle_und_polizeiliche_Zusammenarbeit/Polizeiliche_Zusammenarbeit/EUROPOL-Allgemeines.html Allgemeine Informationen des BfDI]
* [https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/Europa/Justizielle_und_polizeiliche_Zusammenarbeit/Polizeiliche_Zusammenarbeit/EUROPOL-Allgemeines.html Allgemeine Informationen bei BfDI]
* [http://europoljsb.consilium.europa.eu/ Die Website der Gemeinsamen Kontrollinstanz von EUROPOL]
* [http://europoljsb.consilium.europa.eu/ Die Website der Gemeinsamen Kontrollinstanz von EUROPOL]
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/_functions/TB_GKI_Europol_table.html Tätigkeitsberichte der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol]
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/_functions/TB_GKI_Europol_table.html Tätigkeitsberichte der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol]


[[Kategorie:Behörden]]
[[Kategorie:Behörden]]
2.817

Bearbeitungen