Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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====2. Organisatorische Grundsätze====
====2. Organisatorische Grundsätze====
(1) Die elektronischen Kommunikationssysteme steht den Beschäftigten als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
(1) Die elektronischen Kommunikationssysteme stehen den Beschäftigten als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung.


(2) Die Absicherung des Zuganges zum Internet wird durch eine Firewall <span style="text-decoration: underline;">''des Netzbetreibers / der Behörde / des Unternehmens''</span> sichergestellt.
(2) Die Absicherung des Zuganges zum Internet wird durch eine Firewall <span style="text-decoration: underline;">''des Netzbetreibers / der Behörde / des Unternehmens''</span> sichergestellt.
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'''a) Alternative 1'''
'''a) Alternative 1'''


(1) Die private Nutzung und unter dem Vorbehalt des Widerrufs im geringfügigen Umfang ist zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und die private Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben hat.  
(1) Die private Nutzung ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs in geringfügigem Umfang ist zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit des IT-Systems für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden und die private Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben hat.  


(2) Das Abrufen von Informationen oder Inhalten, die für <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / das Unternehmen''</span> Kosten verursachen, ist für den Privatgebrauch unzulässig. Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sonstigen geschäftliche Zwecke verfolgt werden.
(2) Das Abrufen von Informationen oder Inhalten, die für <span style="text-decoration: underline;">''die Behörde / das Unternehmen''</span> Kosten verursachen, ist für den Privatgebrauch unzulässig. Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder sonstigen geschäftliche Zwecke verfolgt werden.
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