Checkliste TOM Auftragskontrolle

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine nähere Erläuterung des Prüfkatalogs zur Auditierung des Standes technischer und organisatorischer Maßnahmen bzw. zur Erfüllung der Aufgaben nach § 9 BDSG und Anlage ist unter Checkliste Technische und organisatorische Maßnahmen zu finden. Des Umfangs halber wurde die Übersicht in einzelne Listen aufgeteilt, des weiteren teilweise angepasst bzw. ergänzt. Bei der Verwendung des Prüfkatalogs im Rahmen verschiedener Landesdatenschutzgesetze bitte die evtl. andere Nummerierungen beachten.

Hilfsmittel zur Durchführung

Die Erfüllung der Aufgaben nach § 9 BDSG und Anlage beinhaltet

  1. Organisationskontrolle (im BDSG nicht mehr als eigenständige Nr. in der Anlage aufgeführt)
    "die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird"
  2. Zutrittskontrolle (Anlage Nr.1)
    "Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren"
  3. Zugangskontrolle (Anlage Nr.2)
    "zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können"
  4. Zugriffskontrolle (Anlage Nr.3)
    "zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können"
  5. Weitergabekontrolle (Anlage Nr.4)
    "zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist"
  6. Eingabekontrolle (Anlage Nr.5)
    "zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind"
  7. Auftragskontrolle (Anlage Nr.6)
    "zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können"
  8. Verfügbarkeitskontrolle (Anlage Nr.7)
    "zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind"
  9. Trennungskontrolle (Anlage Nr.8)
    "zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können"

sowie

  1. Internetauftritt
  2. WLAN

Checkliste[1]

Abkürzungen: erf. = erfüllt, nicht erf. = nicht erfüllt, nicht erfdl. = nicht erforderlich / nicht zutreffend

Vorgabe erf. nicht erf. nicht erfdl. Bemerkungen
Auftragskontrolle
Sorgfältige Auswahl der Auftragnehmer durch wen?
Kriterien zur Auswahl der Auftragnehmer festgelegt
Referenzen
Zertifizierungen / Gütesiegel
Vorlage Datensicherheitskonzeption
Prüfung vor Auftragsvergabe durchgeführt und dokumentiert?
Unternehmen ist selbst als Auftragnehmer tätig
Detaillierte schriftliche Regelungen (Vertrag/Vereinbarung) der Auftragsverhältnisse und Formalisierung des gesamten Auftragsablaufes, auch zum Einsatz von Subunternehmen, eindeutige Regelungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (speziell auch bei der Datensicherung und beim DT-Transport)
Datenerhebung
Datenerfassung
Datenverarbeitung
Mikroverfilmung
Datenträgerentsorgung
Aktenvernichter
Call-Center
Reinigungsfirma
Wartung
Prüfung
Formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular / Quittung)
Auftragsdurchführung kontrolliert und dokumentiert?

Checkliste als RTF-Datei


6. Eingabekontrolle

8. Verfügbarkeitskontrolle

Einzelnachweise

  1. ^ Dr. Peter Münch, Checklisten zur Betriebsprüfung gem. § 38 BDSG, RDV 2006, 272, 280; Coaching Workshop Datenschutzpraxis; Dr. Münch ist Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit und Mitglied des Präsidiums der GDD-Datenschutzakademie. Als langjähriges Mitglied des GDD-Vorstandes zeichnete er für den Bereich IT-Sicherheit, Wissenschaft und Lehre sowie das Gesundheitswesen verantwortlich. Die Listen sind teilweise angepasst bzw. ergänzt.


Dieser Text wurde aus dem Datenschutz-Wiki der BfDI übernommen. Bearbeitungen vor dem 16.April 2016 stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland.